Mehr Zeit für Bildung mit dem Bildungszeitgesetz

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für ihre berufliche und politische Weiterbildung sowie seit 2016 auch für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätige in Baden-Württemberg bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Für Bildungsmaßnahmen nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) gelten unter anderem folgende gesetzlichen Anforderungen:
- Bildungszeitmaßnahmen dürfen nur von hierzu anerkannten Bildungseinrichtungen wie der Mannheimer Abendakademie durchgeführt werden.
- der Unterricht pro Tag muss durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden (ohne Pausenzeiten) umfassen.
- Bildungszeitangebote können ein- oder mehrtätig sein. Bei mehrtägigen Maßnahmen sind Block- oder Intervallveranstaltungen möglich sowie e-Learning, wenn der Anteil der Präsenzzeit an der gesamten Veranstaltung überwiegt.
Hier finden Sie unsere Kursangebote zum Thema Bildungszeit.
Details erhalten Sie unter:
www.bildungszeitgesetz.de
Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Petra Cornelius
Pädagogische Mitarbeiterin
Kaufmännische Weiterbildung, Xpert Business
Telefon: 0621 1076-227
p.cornelius[at]abendakademie-mannheim.de