Bildungs- und Teilhabepaket
Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung:
- SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder § 2 AsylbLG
- Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem BKGG
Teil dieses Pakets ist die Lernförderung (Nachhilfe). Die Schule muss bestätigen, dass Ihr Kind Lernförderung braucht. Dann können Sie einen Antrag stellen, damit Sie keine Kosten haben. Die vollständigen Unterlagen müssen beim Team Bildung und Teilhabe im Jobmarkt (K 1, 7-13) abgegeben werden. Dort wird Ihr Antrag geprüft. Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen „Gutschein für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe“, mit dem die Nachhilfe bezahlt wird.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.
Außerdem stehen jedem Kind 120 € pro Jahr zur Verfügung, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Auch dieser Gutschein kann für Kurse der Abendakademie verwendet werden.
Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket und mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Mannheim.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: