Bildungszeitgesetz

Mehr Zeit für Bildung mit dem Bildungszeitgesetz

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für ihre berufliche und politische Weiterbildung sowie seit 2016 auch für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätige in Baden-Württemberg bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.

Für Bildungsmaßnahmen nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) gelten unter anderem folgende gesetzlichen Anforderungen:

  • Bildungszeitmaßnahmen dürfen nur von hierzu anerkannten Bildungseinrichtungen wie der Mannheimer Abendakademie durchgeführt werden.
  • der Unterricht pro Tag muss durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden (ohne Pausenzeiten) umfassen.
  • Bildungszeitangebote können ein- oder mehrtätig sein. Bei mehrtägigen Maßnahmen sind Block- oder Intervallveranstaltungen möglich sowie e-Learning, wenn der Anteil der Präsenzzeit an der gesamten Veranstaltung überwiegt.


Details erhalten Sie unter:
www.bildungszeitgesetz.de

Bildungszeit Beruf

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter*innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer*innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.

Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen
den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)

Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH

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