Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)
B1 Französisch
Auffrischungskurs

Kursart | Präsenzkurs |
Kursnummer | G624510 |
Beginn | Fr., 07.03.2025, 09:00 - 10:30 Uhr |
Dauerdetails | entfällt am 2. + 30.5. |
Kursgebühr | 164,00 € |
Dauer | 12 Termine |
Status | Kurs ausgebucht (Warteliste) |
Kursleitung |
Ulrike Baumann
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Kursort |
Abendakademie, Raum 313
U1, 16 - 19, 68161 Mannheim |
Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
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Armelle Hennecke Telefon 0621/1076-144 a.hennecke@abendakademie-mannheim.de |
Des extraits littéraires et de journaux sur la vie sociale, politique et culturelle ainsi que sur certaines régions de la France nous aideront à perfectionner nos connaissances linguistiques et grammaticales.
Für diesen Kurs sind bereits vorhandene Sprachkenntnisse erforderlich!
Sind Sie sich nicht sicher welcher Kurs zu Ihrem aktuellen Sprachstand passt, absolvieren Sie gerne den kostenlosen Online-Einstufungstest für Fremdsprachen (https://www.abendakademie-mannheim.de/fuer-kundinnen/einstufungstests/fremdsprachen) und/oder rufen Sie uns gegebenenfalls an.
Unterrichtsmaterial wird gestellt.