Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das AFBG, das sog. „Meister-BAföG“, unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und erleichtert Existenzgründungen.
Wer wird gefördert?
Fachkräfte und Handwerker*innen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/r Fachwirt*in (IHK), Handwerks- und Industriemeister*in, Techniker*in, Fachkauffrau/mann, Betriebs-informatiker*in, Betriebswirt*in (HWK) oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Wo beantragen Sie die Förderung?
Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde (Landratsamt Rhein-Neckar, Amt für Ausbildungsförderung) zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmenbeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Details erhalten Sie unter:
www.meister-bafoeg.info.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: