Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)
A1.2 Französisch
Anfänger*innen mit Vorkenntnissen

Kursart | Präsenzkurs |
Kursnummer | F620160 |
Beginn | Do., 27.02.2025, 16:00 - 17:30 Uhr |
Dauerdetails | entfällt im März + in den Schulferien |
Kursgebühr | 108,00 € |
Dauer | 10 Termine |
Status | ![]() |
Kursleitung |
Sirine Jaoua
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Kursort |
Abendakademie, Raum 307
U1, 16 - 19, 68161 Mannheim |
Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
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Armelle Hennecke Telefon 0621/1076-144 a.hennecke@abendakademie-mannheim.de |
In angenehmer Atmosphäre erweitern Sie Ihren Basiswortschatz und können einfache Dialoge in Alltagssituationen führen.
Sind Sie sich nicht sicher welcher Kurs zu Ihrem aktuellen Sprachstand passt, absolvieren Sie gerne den kostenlosen Online-Einstufungstest für Fremdsprachen (https://www.abendakademie-mannheim.de/fuer-kundinnen/einstufungstests/fremdsprachen) und/oder rufen Sie uns gegebenenfalls an.
Lehrwerk wird zu Kursbeginn bekannt gegeben.