AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Mannheimer Abendakademie zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung des Entgelts. Das Teilnahmeentgelt wird sofort zur Zahlung fällig.

2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen sowie Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm bzw. auf der Internetseite angegeben. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der Mannheimer Abendakademie.

3. Rücktrittsrecht
a) Die Mannheimer Abendakademie kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die kalkulierte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird sowie bei Ausfall eines Kursleiters oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe.
b) Der/die Teilnehmende kann durch schriftliche Erklärung, welche spätestens fünf Werktage vor dem ersten Veranstaltungstermin bei der Mannheimer Abendakademie eingegangen sein muss, zurücktreten. Wird in der Kursausschreibung eine längere Rücktrittsfrist genannt, gilt diese. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

4. Teilnahmebescheinigungen
Teilnehmende erhalten auf Anforderung Standard-Teilnahmebescheinigungen über die Teilnahme an einem Kurs, wenn sie mindestens 80% der vereinbarten Unterrichtsstunden besucht haben. Diese Teilnahmebescheinigungen sind kostenlos. Wenn eine Teilnahmebescheinigung auf Wunsch nachträglich binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt wird, so beträgt die Gebühr 4 €. Für Spezialbescheinigungen kann eine gesonderte Gebühr erhoben werden.

5. Urheberschutz
Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Mannheimer Abendakademie nicht vervielfältigt werden.

6. Haftung
Die Haftung der Mannheimer Abendakademie für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen derMannheimer Abendakademie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

7. Sonstiges
Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Hinweis
In den Bereichen: Schulen, E-Learning, Lehrgänge und Zertifikatsfortbildungen, Parkour-Angebote sowie Studienreisen gelten besondere Geschäftsbedingungen. Diese erhalten Sie beim zuständigen Fachbereich.

Stand: 12/2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch der Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung Hauptschule (Hauptschulkurs)

1. Anmeldung
Die Anmeldung zum Hauptschulkurs erfolgt durch die Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars im Sekretariat der Mannheimer Abendakademie und Bezahlung der Anmeldegebühr. Eine telefonische Anmeldung zu diesem Kurs ist nicht möglich. Mit der Anmeldung wird ein Schulungsvertrag geschlossen, welcher sich über die Dauer eines Schuljahres (September/Oktober bis Juni/Juli) erstreckt. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen werden Bestandteil dieses Schulungsvertrages.

2. Gebühren
Bei der Anmeldung zum Hauptschulkurs ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 100 € sofort zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr für das gesamte Schuljahr beträgt für die Teilnehmer*innen mit Wohnsitz in Mannheim 400 € (für Teilnehmer*innen mit anderem Wohnsitz beträgt die Verwaltungsgebühr 800 €). Diese Gebühr ist in monatlichen Raten à 40 € (bzw. 80 €) ab 1. Oktober des laufenden Schuljahres (Oktober bis Juli) zu entrichten. Wird die gesamte Gebühr für das laufende Schuljahr bis 1. Oktober in einer Summe bezahlt, so reduziert sich die jeweilige Kursgebühr um 20 €.
Lernmittel müssen von den Teilnehmer*innen selbst gekauft werden. Sie erhalten zu Beginn des Schuljahres eine Liste mit den benötigten Büchern und Materialien.

3. Rücktritt, Kündigung
Die Mannheimer Abendakademie kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 15 Teilnehmer*innen nicht bis zum Schuljahresbeginn erreicht wird. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche an die Mannheimer Abendakademie sind ausgeschlossen.
Der/die Teilnehmer*in kann durch schriftliche Erklärung ohne Begründung vor dem Beginn des jeweiligen Schuljahres von diesem Vertrag zurücktreten. Nach Schuljahresbeginn kann der Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Schuljahresende gekündigt werden.
Die Mannheimer Abendakademie kann diesen Vertrag fristlos kündigen, wenn vorsätzlich gegen wesentliche Punkte dieses Vertrages, insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung der Hausordnung, verstoßen wurde. Der/die Teilnehmer*in kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr bleibt von einer Kündigung unberührt.

4. Hausordnung
Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, die Haus- und Kursordnung der Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH streng zu beachten. Audiovisuelle Mitschnitte während des Unterrichtes sind nicht gestattet. Die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Mannheimer Abendakademie.

5. Anmeldung zur Prüfung
Die Mannheimer Abendakademie kann nur für die Teil-nehmer*innen mit Wohnsitz im Schulamtsbezirk Mannheim die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung und die Betreuung während des Prüfungszeitraums durchführen. Alle anderen Teilnehmer*innen müssen sich selbst bei dem jeweilig zuständigen Schulamt ihres Wohnortes anmelden. Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung ist der regelmäßige Besuch des Vorbereitungskurses.
Diese Verpflichtungen der Mannheimer Abendakademie entfallen, sobald der/die Teilnehmer*in eine Fehlzeit von mehr als 20 Unterrichtstagen – gleich aus welchem Grund – erreicht hat oder er sich im Zahlungsrückstand von mehr als einer Teilrate befindet.

6. Haftung
Die Haftung der Mannheimer Abendakademie – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für fremdes Verschulden nach den Bestimmungen der §§ 276 und 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.

7. Schlussbestimmungen
Ist der/die Teilnehmer*in mit der Zahlung von Gebühren in Verzug, so ist die Mannheimer Abendakademie berechtigt, die Ausstellung von Bescheinigungen zu verweigern. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die von der Mannheimer Abendakademie eingesetzten Kursleiter*innen sind zu Änderungen dieser Vertragsbedingungen oder zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, welche dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommt.

Hinweis
Für die Anmeldung zur Prüfung beim Staatlichen Schulamt müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und eine ausgeübte Berufstätigkeit
  • Abgangszeugnis bzw. Abschlusszeugnis der besuchten Schulen (beglaubigte Kopie der Abschriften)
  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • Passfoto
  • Teilnehmer aus Ländern außerhalb der Europäischen Union: Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis

Stand: 12/2017

Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH

U1, 16-19 | 68161 Mannheim
Tel: 0621 1076-0
Fax: 0621 1076-172
E-Mail: info@abendakademie-mannheim.de
Lage & Routenplaner
Wegbeschreibung zur Abendakademie

Wir sind telefonisch erreichbar
Mo. - Do. 10 - 16 Uhr
und Fr. 10 - 13 Uhr

Öffnungszeiten Infopunkt
Mo. - Do. 9.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr
Fr. geschlossen

Öffnungszeiten Barkasse im 2. OG
Mo. - Do. 9 - 16 Uhr
Fr. 9 - 13 Uhr