Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)
A1.1 Japanisch - Teil 2
Anfänger*innen mit leichten Vorkenntnissen

Kursart | Präsenzkurs |
Kursnummer | H666150 |
Beginn | Mo., 22.09.2025, 18:00 - 19:30 Uhr |
Dauerdetails | entfällt in den Schulferien |
Kursgebühr | 162,00 € |
Dauer | 15 Termine |
Status | ![]() |
Kursleitung |
Anna Manuilova
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Kursort |
Tulla-Realschule, Raum 10
Tullastraße 25, 68161 Mannheim |
Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
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Armelle Hennecke Telefon 0621/1076-144 a.hennecke@abendakademie-mannheim.de |
Dieser Kurs ist für alle, die bereits den Kurs "A1.1 Japanisch - Teil 1" besucht haben oder ähnliche Vorkenntnisse besitzen.
In einer angenehmen Atmosphäre erweitern Sie Ihren Basiswortschatz und lernen, sich besser auf Japanisch auszudrücken.
Für diesen Kurs sind bereits vorhandene Sprachkenntnisse erforderlich!
Sind Sie sich nicht sicher welcher Kurs zu Ihrem aktuellen Sprachstand passt, rufen Sie uns gerne an.
Lehrwerk: "Minna no Nihongo: Shokyu 1 Second Edition" Verlag: 3A Corporation ISBN 978-4883196036.