Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)
A1.1 Koreanisch - Teil 1
Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse

Kursart | Präsenzkurs |
Kursnummer | H668120 |
Beginn | Mo., 12.01.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
Dauerdetails | entfällt in den Schulferien |
Kursgebühr | 164,00 € |
Dauer | 15 Termine |
Status | ![]() |
Kursleitung |
SeongHyun Cho
|
Kursort |
Tulla-Realschule, Raum 14
Tullastraße 25, 68161 Mannheim |
Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
|
Armelle Hennecke Telefon 0621/1076-144 a.hennecke@abendakademie-mannheim.de |
Interessieren Sie sich für K-Pop oder K-Dramen? Oder möchten Sie einfach eine neue, spannende Sprache für Ihr Hobby entdecken? Dann sind Sie in diesem Kurs genau richtig!
Sie lernen die koreanischen Schriftzeichen (Hangeul), trainieren das Lesen und Schreiben sowie grundlegende Ausdrücke für alltägliche Situationen. Mit abwechslungsreichen Übungen und kulturellen Einblicken macht das Lernen besonders viel Spaß. Machen Sie mit und entdecken Sie gemeinsam mit anderen die faszinierende koreanische Sprache und Kultur!
Unterrichtsmaterial wird gestellt.