Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)
A1 Japan Knigge - Sprach-Kultur-Kurs
Für Teilnehmer*innen mit und ohne Vorkenntnisse
| Kursart | Präsenzkurs |
| Kursnummer | J666065 |
| Beginn | Sa., 27.06.2026, 11:00 - 15:00 Uhr |
| Kursgebühr | 36,00 € |
| Dauer | 1 Termin |
| Status |
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| Kursleitung |
Tomomi Uchimura-Staiger
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| Kursort |
Abendakademie, Raum 410
U1, 16 - 19, 68161 Mannheim |
Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
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| Armelle Hennecke Telefon 0621/1076-144 a.hennecke@abendakademie-mannheim.de |
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Auf gute Umgangsformen wird in Japan sehr viel Wert gelegt. Sie erfahren, was sie benötigen, um sich in Japan zurecht zu finden. Ergänzt wird dies durch eine Einführung in die japanische Sprachenwelt.
Sind Sie sich nicht sicher welcher Kurs zu Ihrem aktuellen Sprachstand passt, rufen Sie uns gerne an.
Unterrichtsmaterial wird gestellt.

