Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)
Künstliche Intelligenz und wie sie die Arbeitswelt verändern könnte
Kursart | Präsenzkurs |
Kursnummer | H110003 |
Beginn | Mi., 14.01.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
Kursgebühr | frei |
Dauer | 1 Termin |
Status | ![]() |
Kursleitung |
Dr.
Britta Matthes
|
Kursort |
Abendakademie, Saal
U1, 16 - 19, 68161 Mannheim |
Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
|
Gerhard Steinbach Telefon 0621/1076-184 g.steinbach@abendakademie-mannheim.de |
Es ist absehbar, dass die rasanten technologischen Entwicklungen der letzten Jahre, insbesondere die enorme Steigerung der Rechenleistung und die Weiterentwicklung selbstlernender algorithmischer Systeme, die heute allgemein als Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet werden, ihre Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen werden. Die technologischen Potenziale lassen sich aufzeigen. Welche Folgen das aber für die zukünftige Arbeitswelt hat, ist nicht durch die technologischen Potenziale vorgegeben. Die Frage ist also, unter welchen Umständen wird Arbeit automatisiert, wann werden KIs „nur“ zur Unterstützung eingesetzt?