Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)
Offenes Forum „Vereinsrecht“
in Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim, Fachbereich Demokratie und Strategie
| Kursart | Präsenzkurs |
| Kursnummer | J105050 |
| Beginn | Sa., 14.03.2026, 10:00 - 13:00 Uhr |
| Kursgebühr | 30,00 € |
| Dauer | 1 Termin |
| Status |
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| Kursleitung |
Kursleiter:innenteam
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| Kursort |
Abendakademie, Raum 06
U1, 16 - 19, 68161 Mannheim |
Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
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| Sabrin Volz Telefon 0621/1076-105 s.volz@abendakademie-mannheim.de |
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Fragen zur Satzungsgestaltung oder Vereinsversicherungen? Unklarheiten innerhalb des Vorstands? Ärger mit Mitgliedern? Oder einfach nur Unsicherheit bei der Führung des Vereins?
Das offene Forum bietet Vereinen die Gelegenheit, rechtliche Fragen, die den Verein aktuell bewegen, beantwortet zu bekommen und sich mit der Referentin, die auf Vereinsrecht spezialisiert ist sowie den anderen Teilnehmer*innen auszutauschen. Nutzen Sie diese wertvolle Gelegenheit.
Die Plätze sind limitiert, daher bitten wir um Anmeldung bis zum 08.03.2026

