Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)
Rechtsfragen zur Energiewende in Wohnungstümergemeinschaften
| Kursart | Online-Kurs |
| Kursnummer | K445002 |
| Beginn | Di., 10.11.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Kursgebühr | frei |
| Dauer | 1 Termin |
| Status |
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| Kursleitung |
Tiark Thurow
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| Kursort |
Zoom
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Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
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| Gerhard Steinbach Telefon 0621/1076-184 g.steinbach@abendakademie-mannheim.de |
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Die Bereitschaft von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die Energiewende in den eigenen vier Wänden mitzugestalten steigt seit Jahren. Aber dazu dringend benötigte Bautätigkeiten können zu Konflikten führen. Der Vortrag informiert über die gesetzlichen Grundlagen und die Kostenverteilung.
Oft sind Erwartungen und finanzielle Interessen der Eigentümer*innen gänzlich konträr, was die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft beeinträchtigt oder die Umfänge der Verantwortlichkeiten des Verwalters und des Verwaltungsbeirats betrifft. Der Vortrag informiert über die gesetzlichen Grundlagen, über die Fallstricke einer ordnungsgemäßen Verwaltung und die Kostenverteilung.
„Das Projekt Verbraucherbildung für Erwachsene und Familien in Baden-Württemberg wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert und von der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft der Familien-Bildungsstätten in Württemberg und dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg durchgeführt.“

