Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)
Verbraucher-Themen leicht erklärt: Verträge abschließen und kündigen

Kursart | Präsenzkurs |
Kursnummer | H194131 |
Beginn | Mo., 10.11.2025, 16:00 - 17:30 Uhr |
Kursgebühr | frei |
Dauer | 1 Termin |
Status | ![]() |
Kursleitung |
Kursleiter:innenteam
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Kursort |
Abendakademie, Raum 501
U1, 16 - 19, 68161 Mannheim |
Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
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Tanja Szymczak Telefon 0621/1076-187 t.szymczak@abendakademie-mannheim.de |
Wann schließe ich einen Vertrag ab?
Am Telefon? An der Haustür? Oder mit einem Handschlag?
Worauf muss ich achten?
Und wie kommt man aus einem Vertrag wieder raus?
Antworten und Tipps erfahren Sie im Kurs.
Sie können gerne eigene Fragen stellen.
Die Veranstaltung wird von einer Mitarbeiterin der Verbraucher-Zentrale Mannheim durchgeführt.
Eine persönliche Rechts-Beratung kann in diesem Rahmen nicht geleistet werden.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Weil die Plätze begrenzt sind, bitten wir um Anmeldung unter Tel.: 0621/1076-187