Fortbildungen für unsere Kursleitende
Volkshochschulen sind nicht nur lehrende, sondern zugleich auch lernende Organisationen. So ist kontinuierliche Fortbildung für die Kursleitenden ein wesentliches Element der Qualitätssicherung und -entwicklung von Volkshochschulen. Neben der fachlichen Qualifikation sind die erwachsenenpädagogischen, didaktischen und sozialen Kompetenzen der Kursleitenden zentrale Faktoren für das Gelingen von Lernprozessen.
Zusätzlich zu unseren Fortbildungen für Kursleitende finden Sie hier das gemeinsame Fortbildungsangebot für vhs-Kursleiter*innen in der Region Unterer Neckar.
Auch der vhs-Landesverband bietet Fortbildungen für Kursleitende an, diese finden Sie hier.
KI-Kurse für Kursleitende und Mitarbeitende
Der vhs-Verband Baden-Württemberg bietet aktuell kostenfreie Kurse zum Thema KI an, die auch Kursleitenden offen stehen. Hier finden Sie die Infos zur Fortbildungsoffensive "KI? Kann ich!", aktualisierte Kursangebote können Sie der Homepage des vhs-Verbands entnehmen.
Hier finden Sie unsere eigenen Fortbildungen für Kursleitende der Mannheimer Abendakademie:
Bildungszeit: Buchführung für Selbständige und Existenzgründer
| Kursart | Online-Kurs |
| Kursnummer | J417145 |
| Beginn | Sa., 18.07.2026, 09:00 - 16:00 Uhr |
| Kursgebühr | 169,00 € |
| Dauer | 2 Termine |
| Status |
|
| Kursleitung |
Wolfgang Schiemenz
|
| Kursort |
Online
|
Ihre Ansprechperson (keine Kursanmeldung) |
|
| Petra Cornelius Telefon 0621/1076-227 p.cornelius@abendakademie-mannheim.de |
|
Gewerbetreibende und Freiberufler benötigen nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Ergebnisrechnung für ihre Steuererklärung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dafür ein einfacher Jahresabschluss (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausreichend. Kursziel ist die Fähigkeit zur selbständigen Erstellung eines solchen Jahresabschlusses.
Im Rahmen des Kurses werden insbesondere die Kenntnisse vermittelt, die für die Buchhaltung, die Aufbereitung der Unterlagen zur evtl. Übergabe an den Steuerberater oder die Erstellung der Steuererklärung und das Ausfüllen der Anlage EÜR benötigt werden. Neben den notwendigen kaufmännischen Kenntnissen und Wissen zu relevanten steuerrechtlichen Vorschriften, wird auch ein Einblick in die Verwendung von Buchführungssoftware gegeben.

