Bildungszeit und Bildungsurlaub

Die wichtigste Ressource für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter:innen – ihr Wissen und Können, ihre Ideen und Kreativität und vor allem ihr Engagement. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf bezahlte Freistellung für die berufliche und politische Weiterbildung, sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Konkret heißt dies, dass Berufstätigen bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage im Jahr für ihre Fortbildung zur Verfügung haben.
Bitte beantragen Sie den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber und beachten Sie dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Information für Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.bildungszeitgesetz.de.
Alle unsere hier aufgeführten Kurse entsprechen den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes (BzGBW)

  Excel für Einsteiger vhespresso - Kurs mit Durchführungsgarantie  
 
  B2 Französisch - Conversation en fin d´après-midi
Konversationskurs  
  
  
    
  B1/B2 English Conversation - Around the world in 10 weeks
Online-Konversationskurs (Zoom)  
  B2/C1 English Reading and Conversation
Konversationskurs  
  A1.2 Brasil-Portugiesisch
Anfänger*innen mit Vorkenntnissen  
    
  
    
  
  
    
  
    
  
    