Was ist eine Berechtigung und wo erhalte ich sie?
Erhalten Sie Leistungen nach SGBII, so bekommen Sie die Berechtigung von Ihrem JC. Ebenso verhält es sich bei SGBIII-Leistungen. In diesem Fall erhalten Sie die Berechtigung von Ihrer Arbeitsagentur. In der Regel erhalten Sie eine Berechtigung auch, wenn Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend oder ausbildungssuchend melden. Mit dieser Berechtigung können Sie sich – in der Regel kostenlos – bei uns anmelden.