Wie ist es mit den Fahrtkosten?
Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II (SGB II), Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld I), Sozialhilfe (SGBXII), Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III erhalten und mindestens 3km kürzesten Fußweg zur Kursstätte zurücklegen müssen, können einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten erhalten. Auch dieser Antrag wird über uns gestellt.