Wie ist es mit den Fahrtkosten?

Wie ist es mit den Fahrtkosten?

Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II (SGB II), Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld I), Sozialhilfe (SGBXII), Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III erhalten und mindestens 3km kürzesten Fußweg zur Kursstätte zurücklegen müssen, können einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten erhalten. Auch dieser Antrag wird über uns gestellt.

Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH

U1, 16-19 | 68161 Mannheim
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